AGB

Sehr geehrte Kunden, wir haben uns Mühe gegeben unsere AGB so kurz und verständlich wie möglich zu schreiben. Falls Sie dennoch Fragen haben, kommen Sie gerne auf Ihren Ansprechpartner zu.

Geltungsbereich

1. Die Stahlhart Recruiting GmbH (im Folgenden: Stahlhart) mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 20722 eingetragen. Sie betreibt die Website https://www.stahlhart-recruiting.de/ und bietet Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeiter-Gewinnung an. Sie schließt hierzu mit den jeweiligen Auftraggebern (im Folgenden: Kunde) Verträge, in denen die gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart werden.


2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind Bestandteil aller Verträge, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende AGB eines Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.

Allgemeines

3. Stahlhart unterstützt den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung bei der Mitarbeiter-Gewinnung. Stahlhart schuldet keinen Erfolg i.S.d. § 631 BGB dahingehend, dass es dem Kunden gelingt, auch zu rekrutieren.

4. Stahlhart ist berechtigt, den Vertrag nach billigem Ermessen zu erfüllen. Ihr steht insoweit ein Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB zu. Stahlhart darf zur Vertragserfüllung Leistungen externer Dritter in Anspruch nehmen.

5. Jegliche Garantieversprechen erfordern der Schriftform.

‍Mitarbeit des Kunden

6. Der Kunde verpflichtet sich, Stahlhart alle Unterlagen und Informationen zu überlassen, die Stahlhart zur Erfüllung des Vertrags benötigt, sowie sich selbst wöchentlich bis zu 1 Stunde Zeit und technische Mittel zur Verfügung zu stellen, für nötige Besprechungen per Telefon oder Webmeeting.

Angebote mit Vertragslaufzeit

7. Bei Leistungen mit fester Vertragslaufzeit beginnt der vertraglich vereinbarte Leistungszeitraum mit dem im Vertrag genannten Startdatum.

Verzögert sich die erforderliche Vorbereitung bis zum Vertragsstart aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – etwa durch schleppende Kommunikation oder fehlende Zuarbeit – gelten folgende Regelungen:

Social-Media-Betreuung:
Es wird die ursprünglich vereinbarte Anzahl an Beiträgen in den Folgemonaten durch eine höhere Posting-Frequenz kompensiert. So stellen wir sicher, dass die vertraglich vereinbarte Gesamtanzahl an Postings innerhalb der Laufzeit vollständig erbracht wird.

Änderungen

8. Stahlhart bietet für alle Leistungen eine kostenfreie Änderungsschleife an. Der Kunde bekommt von Stahlhart alle Inhalte zur Absegnung vor Veröffentlichung zugeschickt. Der Kunde sammelt sein gesamtes Feedback intern und überreicht es Stahlhart gebündelt. Jede weitere Änderungsschleife ist kostenpflichtig, wobei die Kosten von Stahlhart individuell kalkuliert werden. Bei Dreharbeiten vor Ort ist zu beachten, dass Nachdreharbeiten nicht im Leistungsumfang enthalten sind. Sollten zusätzliche Drehtage erforderlich werden, werden diese separat und nach Aufwand berechnet.

‍Drehs

9. Im Falle, dass der Kunde einen zuvor gemeinsam vereinbarten Drehtermin verschiebt, behält sich Stahlhart das Recht vor, dem Kunden eine Schadensersatzrechnung in Höhe von 15 % der vereinbarten Gesamtsumme des Drehs auszustellen plus nicht stornierbare Reisekosten wie die Unterkunft, sofern die Verschiebung 4 Wochen oder früher vor dem geplanten Dreh passiert. Stornierungen am gleichen Tag werden mit 30 % der Gesamtsumme berechnet. Diese Regelungen findet keine Anwendung, wenn die Verschiebung aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen erfolgt. Jedoch gilt diese Ausnahme nur für Drehaufträge, bei denen die Wetterverhältnisse einen wesentlichen Einfluss auf die Qualität des Contents haben. Das gilt fast nur für Berufe, die hauptsächlich im Freien ausgeübt werden. Die Einschätzung, ob das Wetter einen solchen Einfluss hat, obliegt dem subjektiven Ermessen von Stahlhart. Hintergrund dieses Paragrafen ist, dass kurzfristige Verschiebungen von Drehs in der Regel zu einer Lücke in der Auslastungsplanung von Stahlhart führt.

10. Drehs mit mehreren Tagen müssen am Stück stattfinden. Andernfalls behält sich Stahlhart das Recht vor, dem Kunden eine Rechnung in Höhe von 15 % der vereinbarten Gesamtsumme des Drehs auszustellen. Hintergrund des Paragrafen ist, dass mehr Kosten entstehen für Stahlhart und Stahlhart allen Kunden den Dreh so günstig wie möglich anbieten möchte und bei dieser Art von Wunsch die zusätzlichen Kosten daher individuell weitergegeben werden.

Recruiting-Kontingente

11. Wenn Kontingente auf eine Stelle gebucht werden, verlängert sich das Recruiting am Ende des Kontingents automatisch um ein weiteres Kontingent, sofern Kontingente vorhanden sind.

12. Stahlhart bietet im Rahmen seiner Recruiting-Kontingente die Möglichkeit, Bewerber für seine Kunden aus seinem eigenen Talentpool anzusprechen. Diese Option steht ausschließlich Kunden zur Verfügung, die im Gegenzug auch ihre über unsere digitale Kampagnen gewonnenen Bewerber für den Talentpool freigeben. Außerdem erfolgt die Freigabe ausschließlich für Bewerber, die aktiv per Checkbox bei der Bewerbung zugestimmt haben. Gleichzeitig werden ausschließlich Kandidaten angesprochen, die im Bewerbermanagementsystem als „abgelehnt“ oder „final nicht erreicht“ gekennzeichnet sind. Aktive Bewerber sowie in den Talentpool übernommene Kandidaten werden von Stahlhart nicht kontaktiert.

13. Im Rahmen der Einstellungsgarantie gilt: Sofern sich zum Zeitpunkt des Garantiefalls noch Bewerber im laufenden Auswahl- oder Entscheidungsprozess befinden, die aus Sicht von Stahlhart Recruiting eine realistische Chance auf eine Einstellung haben, ist Stahlhart berechtigt, die Garantieerfüllung bis zum Abschluss dieser Bewerbungsprozesse zurückzustellen.

Karriereseite

14. Der Kunde kann die Karriereseite auch nach Beendigung der aktiven Zusammenarbeit weiter nutzen. Hierfür fällt ein Entgelt in Höhe von 100 € netto pro Monat an, das jährlich abgerechnet wird. Stahlhart übernimmt in diesem Rahmen die Hostinggebühren, stellt das Verwaltungsportal zur Verfügung und gewährleistet den Betrieb sowie die Wartung der zugrunde liegenden technischen Infrastruktur.

Datenschutz für Bewerber

15. Datenschutzerklärung auf der Webseite: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Datenschutzerklärung auf seiner Webseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ordnungsgemäß angepasst wird für unsere Zusammenarbeit. Dies ist besonders wichtig, da wir im Rahmen unserer Dienstleistungen die Datenschutzerklärung des Kunden einbetten werden.

16. Bereitstellung eines Datenschutz-Passus: Auf Anfrage stellen wir dem Kunden einen geeigneten Passus zur Verfügung, der in die Datenschutzerklärung integriert werden kann, um die durch uns durchgeführten Datenverarbeitungen abzudecken. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diesen Passus bei Bedarf anzufragen und in die eigene Datenschutzerklärung einzufügen und sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

17. Verantwortung für einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag): Der Kunde ist verantwortlich für den Abschluss und die Verwaltung eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO. Stahlhart stellt auf Anfrage eine entsprechende Vorlage zur Verfügung, die der Kunde verwenden kann. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der AV-Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ordnungsgemäß unterzeichnet wird.

Rechte und Vertraulichkeit

18. Alle Rechte am geistigen Eigentum sowie an Foto- und Videomaterial (insbesondere gemäß UrhG, DesignG und MarkenG) liegen beim Kunden.

19. Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der Stahlhart zur Veröffentlichung abgesegneten Werke und sonstigen Schutzgegenstände über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Stahlhart ist nicht verpflichtet, Werke und sonstige Schutzgegenstände auf inhaltliche Richtigkeit oder daraufhin zu überprüfen, ob ihre Nutzung zulässig ist. Der Kunde verpflichtet sich, Stahlhart auf erste Anforderung von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen der Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums, des Äußerungs- und Presserechts des Lauterkeitsrechts oder anderer gewerblicher Schutzrechte gegen Stahlhart erheben. Der Kunde wird nach Aufforderung einem Rechtsstreit auf Seiten von Stahlhart beitreten.

20. Der Kunde muss Informationen und Daten, die er von Stahlhart erhält, vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind oder es während der Vertragslaufzeit ohne Zutun des Kunden werden. Er darf sie ohne vorherige Zustimmung von Stahlhart nur an Dritte weitergeben, um gesetzliche Pflichten oder gerichtliche Anordnungen zu erfüllen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach dem Ende des Vertrags. Dazu zählen auch Unterlagen, wie zum Beispiel Angebote.

21. Stahlhart hat das Recht, sämtliches erstelltes Material, einschließlich Fotos, Videos, Grafiken, Texte, weitere kreative Werke und das Logo vom Kunden für Referenzzwecke und für Marketingzwecke zu nutzen, sofern nicht vom Kunden explizit und schriftlich abgelehnt.
Zudem ist Stahlhart berechtigt, sein Logo zu Werbezwecken am Ende von Videos sowie im unteren Bereich von Landingpages und Karriereseiten zu platzieren. Auf Wunsch kann das Logo bei Videos und Landingpages entfernt werden. Bei Karriereseiten ist eine Entfernung jedoch nicht möglich.

Zahlung

22. Die Vergütung der Leistungen von Stahlhart wird im Vertrag festgelegt.

23. Bei Verträgen mit automatischer Verlängerung gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie während der Erstlaufzeit.

24. Der Kunde kann gegen Forderungen von Stahlhart nur solche eigenen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, von Stahlhart unbestritten sind oder sich aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben.

25. Wenn der Kunde nicht seinen Verpflichtungen nach Ziffer 6 dieser AGB nachkommt, kann Stahlhart nach zweimaligem Hinweis in Textform und anschließender Fristsetzung von 2 Wochen bei ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen den Vertrag außerordentlich kündigen und dem Kunden pauschal 70 % der bei vertragsgemäßen Verhalten noch fälligen Vergütung als Schadensersatz geltend machen, ohne dass es einer weiteren Leistungserbringung bedarf. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Haftung

26. Stahlhart haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen). Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantieversprechen sowie dem arglistigen Verschweigen von Mängeln.

27. Haftungsansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab Entstehen des Anspruchs.

Schlussbestimmungen

28. Änderungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform nach § 126b BGB ebenso wie die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

29. Es gilt die Datenschutzerklärung der Stahlhart.

30. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags oder ihrer künftigen Änderungen und Ergänzungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, anfechtbaren oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar, undurchführbar oder lückenhaft war.

31. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

32. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster.