AGB

Sehr geehrte Kunden, wir haben uns Mühe gegeben unsere AGB so kurz und verständlich wie möglich zu schreiben. Falls Sie dennoch Fragen haben, kommen Sie gerne auf Ihren Ansprechpartner zu.

Geltungsbereich

1.1 Die Stahlhart Recruiting GmbH (im Folgenden: Stahlhart) mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 20722 eingetragen. Sie betreibt die Website https://www.stahlhart-recruiting.de/ und bietet Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung an. Sie schließt hierzu mit den jeweiligen Auftraggebern (im Folgenden: Kunde) Verträge, in denen die gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart werden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind Bestandteil aller Verträge, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende AGB eines Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.

Allgemeines

2.1 Stahlhart unterstützt den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung bei der Mitarbeitergewinnung. Stahlhart schuldet keinen Erfolg i.S.d. § 631 BGB dahingehend, dass es dem Kunden gelingt, auch zu rekrutieren.

2.2 Stahlhart ist berechtigt, den Vertrag nach billigem Ermessen zu erfüllen. Ihr steht insoweit ein Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB zu. Stahlhart darf zur Vertragserfüllung Leistungen externer Dritter in Anspruch nehmen.

2.3 Jegliche Garantieversprechen erfordern der Schriftform.

‍Mitarbeit des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, Stahlhart alle Unterlagen, Informationen und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die Stahlhart zur Erfüllung des Vertrags benötigt. Der Kunde stellt außerdem in angemessenem Umfang die erforderlichen personellen Ressourcen, Mitwirkungsleistungen sowie technische und organisatorische Voraussetzungen bereit. Hierzu zählen insbesondere die Teilnahme an Abstimmungsterminen (Telefon/Webmeeting) sowie – sofern für die Leistungserbringung erforderlich – die Unterstützung bei Content-Erstellung, Foto-/Videoaufnahmen und damit verbundenen Drehtagen.

Laufzeit

4.1 Aufbau & Betreuung soziale Medien: Sollten die für die Leistungserbringung erforderlichen Vorbereitungen zum Vertragsstart noch nicht vollständig abgeschlossen sein, verschiebt sich nicht der Vertragsbeginn. In diesem Fall starten die Postings zwar später, jedoch bleibt die vertraglich vereinbarte Gesamtanzahl an Beiträgen unverändert. Die ausstehenden Postings werden in den Folgemonaten durch eine entsprechend erhöhte Posting-Frequenz vollständig nachgeholt.

4.2 Dynamic Recruiting Flatrate: Kann das Recruiting zum vorgesehenen Vertragsbeginn nicht starten, weil erforderliche Vorbereitungen (z. B. Freigaben, Inhalte, Landingpages oder Werbekonten) aufgrund fehlender oder verzögerter Mitwirkung des Kunden nicht rechtzeitig abgeschlossen sind, beginnt der Leistungszeitraum dennoch mit dem vereinbarten Vertragsstart. Der operative Start des Recruitings verschiebt sich in diesem Fall auf den Zeitpunkt, zu dem die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen. Die Zeit zwischen Vertragsbeginn und tatsächlichem Start gilt als genutzter Leistungszeitraum und verfällt. Ein operativer Start bereits zum Vertragsbeginn erfolgt nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich und schriftlich verlangt. In diesem Fall ist Stahlhart berechtigt, das Recruiting innerhalb eines Werktages auch mit Stockmaterial, noch nicht final freigegebenen Inhalten sowie über eigene Werbekonten umzusetzen.

4.3 Die Kündigung eines Vertrags bedarf der Schriftform und hat per E-Mail oder in Papierform unter Angabe der Angebotsnummer zu erfolgen.

Änderungen

5.1 Stahlhart bietet für alle Leistungen eine kostenfreie Änderungsschleife für moderate Anpassungen an. Der Kunde erhält vor Veröffentlichung sämtliche Inhalte zur Abnahme. Das Feedback wird vom Kunden intern gesammelt und gebündelt an Stahlhart übermittelt.
Ob es sich um moderate oder umfangreiche Änderungen handelt, liegt im Ermessen von Stahlhart. Umfangreiche oder zusätzliche Änderungsschleifen sind kostenpflichtig und werden individuell kalkuliert.

5.2 Bei Dreharbeiten vor Ort ist zu beachten, dass Nachdreharbeiten nicht im Leistungsumfang enthalten sind. Sollten zusätzliche Drehtage erforderlich werden, werden diese separat und nach Aufwand berechnet.

5.3 Sobald ein Projektabschnitt (z. B. Konzept, Inhalte, Design oder Programmierung) vom Kunden abgenommen wurde, gilt dieser als freigegeben und bildet die Grundlage für alle weiteren Arbeitsschritte. Nachträgliche Änderungen an bereits abgenommenen Inhalten sind daher nicht mehr kostenfrei möglich. Dies gilt insbesondere bei Webseiten-Projekten, bei denen zunächst die inhaltliche Ausarbeitung, anschließend das Design und danach die Programmierung erfolgt.

‍Drehs

6.1 Im Falle, dass der Kunde einen zuvor gemeinsam vereinbarten Drehtermin verschiebt, behält sich Stahlhart das Recht vor, dem Kunden eine Schadensersatzrechnung in Höhe von 15 % der vereinbarten Gesamtsumme des Drehs auszustellen plus nicht stornierbare Reisekosten wie die Unterkunft, sofern die Verschiebung 4 Wochen oder weniger vor dem geplanten Dreh passiert. Verschiebungen am selben Tag werden mit 30 % der Gesamtsumme berechnet. Diese Regelungen finden keine Anwendung, wenn die Verschiebung aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen erfolgt. Jedoch gilt diese Ausnahme nur für Drehaufträge, bei denen die Wetterverhältnisse einen wesentlichen Einfluss auf die Qualität des Contents haben. Das gilt fast nur für Berufe, die hauptsächlich im Freien ausgeübt werden. Die Einschätzung, ob das Wetter einen solchen Einfluss hat, obliegt dem subjektiven Ermessen von Stahlhart. Hintergrund dieses Paragrafen ist, dass kurzfristige Verschiebungen von Drehs in der Regel zu einer Lücke in der Auslastungsplanung von Stahlhart führt.

6.2 Wenn in einem Angebot mehrere Drehtage aufgeführt sind, müssen diese am Stück stattfinden. Andernfalls behält sich Stahlhart das Recht vor, dem Kunden eine Rechnung in Höhe von 15 % der vereinbarten Gesamtsumme der Drehs auszustellen.

Recruiting-Kontingente

7.1 Wenn ein Dynamic Recruiting Kontingent auf eine Stelle gebucht wird, wird automatisch am Ende der Kontingent-Laufzeit ein weiteres Kontingent auf die Stelle gebucht, sofern Kontingente vorhanden sind und nicht von Kunden ein Stopp gewünscht wurde.

7.2 Das Kontingent kann innerhalb der 30-tägigen Laufzeit jederzeit vorzeitig gestoppt werden. Eine Rückerstattung erfolgt nicht und nicht in Anspruch genommene Leistungen würden verfallen.

7.3 Stahlhart bietet im Rahmen seiner Recruiting-Kontingente die Möglichkeit, Bewerber für seine Kunden aus seinem eigenen Talentpool anzusprechen. Diese Option steht ausschließlich Kunden zur Verfügung, die im Gegenzug auch ihre über unsere digitale Kampagnen gewonnenen Bewerber für den Talentpool freigeben. Außerdem erfolgt die Freigabe ausschließlich für Bewerber, die aktiv per Checkbox bei der Bewerbung zugestimmt haben. Gleichzeitig werden ausschließlich Kandidaten angesprochen, die im Bewerbermanagementsystem des jeweiligen Kunden als „abgelehnt“ oder „final nicht erreicht“ gekennzeichnet sind. Bewerber, die sich in einer aktiven Phase oder im Talentpool befinden, werden von Stahlhart nicht kontaktiert.

7.4 Im Rahmen der Bewerber- und Einstellungsgarantie gilt: Der Garantieanspruch besteht ausschließlich bei vollständiger Erfüllung der im Angebot definierten Mitwirkungspflichten. Bereits eine einmalige Verletzung dieser Mitwirkungspflichten führt zum Wegfall des Garantieanspruchs. Die Garantien gelten ausschließlich für die Erstlaufzeit; deren Erfüllung oder Nichterfüllung hat keinen Einfluss auf eine mögliche Vertragsverlängerung. Der Garantieanspruch ist vom Kunden innerhalb einer Woche nach Nutzung sämtlicher Kontingente der Erstlaufzeit geltend zu machen, andernfalls verfällt dieser. Bewerbungen und Einstellungen werden auch dann berücksichtigt, wenn sich Kandidaten direkt beim Kunden melden, sofern diese auf die Recruiting-Maßnahmen von Stahlhart Recruiting zurückzuführen sind.

7.5 Im Rahmen der Einstellungsgarantie gilt: Sofern sich zum Zeitpunkt des Eintritts des Garantiefalls oder währenddessen noch Bewerber im laufenden Auswahl- oder Entscheidungsprozess befinden, die aus Sicht von Stahlhart Recruiting eine realistische Chance auf eine Einstellung haben, ist Stahlhart Recruiting berechtigt, die (weitere) Garantieerfüllung bis zum Abschluss dieser Bewerbungsprozesse zurückzustellen. Nach Eintritt des Garantiefalls darf die Garantieerfüllung durch den Kunden nicht pausiert werden; eine Pausierung führt zum Erlöschen des Garantieanspruchs. Zudem dürfen Bewerbern nicht aufgrund der Tatsache abgesagt werden, dass die Stelle auf anderem Wege besetzt wurde oder allgemein weggefallen ist; auch in diesem Fall entfällt der Garantieanspruch. Als Einstellung gilt ausschließlich die beidseitige Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages.

7.6 Im Rahmen der Bewerbergarantie gilt: Stahlhart Recruiting hat im Garantiefall das Recht, innerhalb von drei weiteren Monaten mit eigenem Werbebudget die Nacherfüllung vorzunehmen.

7.7 Die Kontingente sind unabhängig von der Vertragslaufzeit nutzbar und verfallen nicht mit Ablauf eines Vertragszeitraums. Nicht genutzte Kontingente bleiben zeitlich unbegrenzt erhalten und können jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Die Nutzung oder Nichtnutzung der Kontingente hat keinen Einfluss darauf, ob eine Vertragsverlängerung eintritt; diese erfolgt ausschließlich dann, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

7.8 Sofern zwischen Stahlhart und dem Auftraggeber ein erfolgsabhängiges Provisionsmodell vereinbart wurde, ist Stahlhart berechtigt, diese Provisionsregelung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere bei ausbleibendem Erfolg oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers. Bereits laufende oder vor Beendigung eingegangene Bewerberkontakte sowie daraus resultierende Einstellungen bleiben hiervon unberührt und werden gemäß der ursprünglich vereinbarten Provisionshöhe vergütet. Zudem verpflichtet sich der Auftraggeber, Stahlhart auf Wunsch bis zu zwei (2) Mal monatlich per Videocall ein Update zum Stand sämtlicher Bewerberprozesse zu geben. Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist Stahlhart nach vorheriger schriftlicher Aufforderung per E-Mail unter Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, eine Provision in der Höhe geltend zu machen, die bei erfolgreicher Einstellung eines über Stahlhart vorgestellten Kandidaten fällig geworden wäre, einschließlich sämtlicher zeitabhängiger Provisionsbestandteile (z. B. bei Verbleib von 6 Monaten), unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Einstellung bzw. den Status offenlegt oder bestätigt.

Karriereseite

8.1 Der Kunde kann die Karriereseite nach dem ersten Jahr Betreuung weiterhin nutzen. Hierfür fällt ein Entgelt in Höhe von 50 € netto pro Monat an, welches jährlich abgerechnet wird. Stahlhart übernimmt in diesem Rahmen die Hostinggebühren, stellt das Verwaltungsportal zur Verfügung und gewährleistet den Betrieb sowie die Wartung der zugrunde liegenden technischen Infrastruktur.

8.2 Stahlhart ist berechtigt, die bereitgestellte Software sowie die darüber betriebenen Karriereseiten jederzeit zu aktualisieren, weiterzuentwickeln oder zu verändern (z. B. durch Updates, Upgrades, sicherheitsrelevante Anpassungen oder Funktionsänderungen). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Änderungen automatisch wirksam werden. Eine vorherige Abstimmung oder Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs oder Designs besteht nicht.

8.3 Nach Angebotsbestätigung hat die Stahlhart drei Monate Zeit, die Karriereseite zu erstellen.

Datenschutz für Bewerber

9.1 Datenschutzerklärung auf der Webseite: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Datenschutzerklärung auf seiner Webseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ordnungsgemäß angepasst wird für unsere Zusammenarbeit. Dies ist besonders wichtig, da wir im Rahmen unserer Dienstleistungen die Datenschutzerklärung des Kunden einbetten werden.

9.2 Bereitstellung eines Datenschutz-Passus: Auf Anfrage stellen wir dem Kunden einen geeigneten Passus zur Verfügung, der in die Datenschutzerklärung integriert werden kann, um die durch uns durchgeführten Datenverarbeitungen abzudecken. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diesen Passus bei Bedarf anzufragen und in die eigene Datenschutzerklärung einzufügen und sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

9.3 Verantwortung für einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag): Der Kunde ist verantwortlich für den Abschluss und die Verwaltung eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO. Stahlhart stellt auf Anfrage eine entsprechende Vorlage zur Verfügung, die der Kunde verwenden kann. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der AV-Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ordnungsgemäß unterzeichnet wird.

9.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, das von uns bereitgestellte Bewerbermanagement-System datenschutzkonform zu nutzen.

Rechte und Vertraulichkeit

10.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum sowie an Foto- und Videomaterial (insbesondere gemäß UrhG, DesignG und MarkenG) liegen beim Kunden.

10.2 Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der Stahlhart zur Veröffentlichung abgesegneten Werke und sonstigen Schutzgegenstände über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Stahlhart ist nicht verpflichtet, Werke und sonstige Schutzgegenstände auf inhaltliche Richtigkeit oder daraufhin zu überprüfen, ob ihre Nutzung zulässig ist. Der Kunde verpflichtet sich, Stahlhart auf erste Anforderung von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen der Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums, des Äußerungs- und Presserechts des Lauterkeitsrechts oder anderer gewerblicher Schutzrechte gegen Stahlhart erheben. Der Kunde wird nach Aufforderung einem Rechtsstreit auf Seiten von Stahlhart beitreten.

10.3 Der Kunde muss Informationen und Daten, die er von Stahlhart erhält, vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind oder es während der Vertragslaufzeit ohne Zutun des Kunden werden. Er darf sie ohne vorherige Zustimmung von Stahlhart nur an Dritte weitergeben, um gesetzliche Pflichten oder gerichtliche Anordnungen zu erfüllen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach dem Ende des Vertrags. Dazu zählen auch Unterlagen, wie zum Beispiel Angebote.

10.4 Stahlhart hat das Recht, sämtliches erstelltes Material, einschließlich Fotos, Videos, Grafiken, Texte, weitere kreative Werke und das Logo vom Kunden sowie die Ergebnisse für Referenzzwecke und für Marketingzwecke zu nutzen, sofern nicht vom Kunden explizit und schriftlich abgelehnt.
Zudem ist Stahlhart berechtigt, sein Logo zu Werbezwecken am Ende von Videos sowie im unteren Bereich von Landingpages und Karriereseiten zu platzieren.

Zahlung

11.1 Die Vergütung der Leistungen von Stahlhart wird im Vertrag festgelegt. Sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum.

11.2 Bei Verträgen mit automatischer Verlängerung gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie während der Erstlaufzeit.

11.3 Der Kunde kann gegen Forderungen von Stahlhart nur solche eigenen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, von Stahlhart unbestritten sind oder sich aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben.

11.4 Wenn der Kunde nicht seinen Verpflichtungen nach Ziffer 3.1 dieser AGB nachkommt, kann Stahlhart nach zweimaligem Hinweis in Textform und anschließender Fristsetzung von 2 Wochen bei ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen den Vertrag außerordentlich kündigen und dem Kunden pauschal 70 % der bei vertragsgemäßen Verhalten noch fälligen Vergütung als Schadensersatz geltend machen, ohne dass es einer weiteren Leistungserbringung bedarf. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Haftung

12.1 Stahlhart haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen). Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantieversprechen sowie dem arglistigen Verschweigen von Mängeln.

12.2 Haftungsansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab Entstehen des Anspruchs.

Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform nach § 126b BGB ebenso wie die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

13.2 Es gilt die Datenschutzerklärung der Stahlhart.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages oder ihrer künftigen Änderungen und Ergänzungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, anfechtbaren oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar, undurchführbar oder lückenhaft war.

13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster.